Wir sind für sie da!

Entlastungsleistungen nach § 45 b SGBXI

Ebenfalls bieten wir unseren Patienten / pflegenden Angehörigen, im Rahmen unseres ambulanten Pflegedienstes, auch nicht-pflegerische Tätigkeiten an. Diese Entlastungsleistungen umfassen, nach Absprache mit dem Patienten und deren pflegenden Angehörige, z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Hilfe im Alltag, Einkäufe o.ä. Grundsätzlich beinhaltet sind alle Hilfeleistungen, die den Patienten und/oder die zugehörige Familie entlastet und sind individuell mit dem Mitarbeiter/in absprechbar.

Die Entlastungsleistungen werden von der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse übernommen.