Wir sind für sie da!

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Falls das Haushaltsführende Familienmitglied ausfällt, springen wir für sie ein!

Diese Leistung wird vom Arzt als Haushaltshilfe verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.

Wir bieten diese Leistungen auch für Privatzahler an.

Gerne übernehmen unsere Mitarbeiter z.B. die Haushaltsreinigung, Nahrungszubereitung, den Einkauf, die Wäschepflege und vieles mehr.